Diese Kindertagespflege arbeitet auch in der Notbetreuung für Sie weiter!
Die Kindertagespflege ist zu den regulären Zeiten geöffnet.
Betretungsverbot gemäß §17a der 7. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung
Betrifft das Gelände sowie die Kindertagespflegestelle während der Öffnungszeiten
Zutritt nur mit Mund-Nasen-Schutz zum Bringen oder Abholen der Kinder gestattet.
Sonstige Personen müssen einen negativen Coronatest, der nicht älter als 24 Stdunden sein darf, vor dem Betreten vorweisen
Sollte es wieder zu einer eingeschenkten Betreuung kommen habe ich für die anspruchsberechtigten Eltern zu den gewohnten Zeiten weiterhin geöffnet
Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass auch ich Auflagen einhalten muss, die nicht zuletzt der Gesundheit Ihrer Kinder und Ihrer Familie zu Gute kommen.
Zu weitern Rückfragen können Sie mich
hier
erreichen.